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      WAS IST EIN INDEXZERTIFIKAT?

 

 

INDEXZERTIFIKATE werden auch noch Partizipationsscheine oder Participation Units genannt. Sie verbriefen dem Käufer ein Recht auf Zahlung eines Geld- oder Abrechnungsbetrages, dessen Höhe vom Wert des zugrunde liegenden Index am Fälligkeitstag abhängt. Die Laufzeit ist üblicherweise mehrjährig. Sie kann auch vom Emittenten verlängert werden.  Während der Laufzeit finden meist keine periodischen Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen statt.

 

 

 

            FUNKTIONSWEISE

 

 

 

Der Preis eines Indexzertifikates verläuft im allgemeinen mit den Bewegungen des Index parallel, positiv wie negativ! Ein steigender Index führt demnach zu höheren Preisen des Zertifikates und ein rückläufiger Index zu sinkenden Zertifikatspreisen. Indexzertifikate werden börslich und/ oder außerbörslich gehandelt. Der Emittent stellt in der Regel täglich fortlaufend An- und Verkaufskurse für die Zertifikate. Als Anleger können Sie dann bis zum ende der Laufzeit jederzeit zu Marktpreisen Zertifikate kaufen und verkaufen.

 

 

 

ERTRÄGE

 

 

 

Die einzige Ertragschance besteht in der Steigerung des Kurswertes der Zertifikate! Mögliche Kursverluste infolge eines rückläufigen Index können nicht kompensiert werden, da die Zertifikate keine Zinsen oder Dividenden gewähren!

 

 

RECHTE BEI INDEXZERTIFIKATEN

 

 

 

Bei einem Indexzertifikat erwerben Sie kein Recht auf die dem Index zugrunde liegenden Wertpapiere. Bei einem Aktienindex kann somit nicht die Lieferung der Aktien verlangt werden! Bei Rückgabe oder Fälligkeit erfolgt eine Zahlung in Höhe des Abrechnungsbetrages, der sich nach dem Stand des zugrunde liegenden Index richtet.

Die Emissionsbedingungen können mitunter eine Obergrenze vorsehen! D.h. falls die Wertentwicklung des Index über diese Obergrenze hinausgeht, werden Sie davon nicht profitieren! Allerdings kann eine Annäherung an diese Grenze während der Laufzeit dazu führen, daß die Zertifikate gegenüber dem Index mit einem Abschlag gehandelt werden!

Mitunter verpflichtet sich der Emittent zum Rückkauf der Zertifikate zu bestimmten Terminen während der Laufzeit.

 

 

 

SPEZIELLE RISIKEN

 

 

 

Das Risikoprofil von Indexzertifikaten wird durch sämtliche spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Basiswerte  mitbestimmt. Hier einige Beispiele:

·                                 Kursänderungsrisiko: Der Preis der Indexzertifikate spiegelt die Kursbewegungen des zugrunde liegende Index wieder. Alle Einflußfaktoren, positive wie negative, die zu Veränderungen in den Preisen der im Index enthaltenen Wertpapiere führen, wirken sich daher auf den Indexstand und somit auf den Zertifikatpreis aus!

·                                 Risiko des Wertverfalls: Mit dem Erwerb eines Indexzertifikates ist kein Anrecht auf einen schon heute feststehenden Abrechnungsbetrag am Fälligkeitstag verbunden! Maßgeblich ist der Indexwert am Fälligkeitstag, daher kann es auch sein, daß der Abrechnungsbetrag unter dem Erwerbspreis liegt und Sie im Extremfall Ihr gesamtes Kapital verlieren können!

·                                 Korrelationsrisiko: Der Preis der Zertifikate wiederspiegelt nicht immer hundertprozentig genau die Wertentwicklung des Index . Das Zinsniveau, die Markterwartung, eventuelle Dividendenzahlungen und Wechselkurse bei ausländischen Indizes können die Preisentwicklung der Indexzertifikate mit beeinflussen.

·                                 Risiko des Abschlags: Bedingt durch die Berechnungsmethode des jeweiligen Index, können die Zertifikate mit einem Abschlag gegenüber dem aktuellen Indexwert gehandelt werden.

·                                 Emittentenrisiko: Neben das Konkurs- oder Insolvenzrisiko der Unternehmen, deren Wertpapiere dem Index zugrunde liegen, tritt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten des Indexzertifikates!

 

 

Deutsche Besteuerung für Inhaber der  Indexzertifikate           

 

 

        (die folgenden Überlegungen zur Besteuerung beruhen auf dem Wertpapier-Verkaufsprospekt zur  Emission der

Dresdner Bank  Participations  WKN  394008 vom 31.5.99)

                                               

Eine in der BRD unbeschränkt steuerpflichtige Person, die die Indexzertifikate nicht im inländischen Betriebsvermögen hält (also ein Privatanleger), erzielt aus den Indexzertifikaten keine laufenden in Deutschland steuerpflichtigen Erträge, insbesondere keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das resultiert daher, daß

 

(a)    auf die Indexzertifikate keine Ausschüttungen erfolgen und

 

(b)   die Bezugsrechtserlöse und Dividenden auf die zugrundeliegenden Werte nicht den Privatinvestoren zugerechnet werden können, da die Indexzertifikate keine direkte Beteiligung an den dem Index zugrundeliegenden Werte verbriefen (Erträgnisse aus den dem Index zugrundeliegenden Werten wie z.B. Bezugsrechtserlöse und Dividendenzahlungen wirken sich lediglich auf den Marktwert der zugrundeliegenden Werte aus und können so (mittelbar) in den Kurs der in dem Index enthaltenen Werte einfließen: sie führen nicht zu einem in Deutschland steuerbaren Zufluß).

 

Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen ("BMF") in seinem Schreiben vom 21. Juli 1998 ausdrücklich ausgeführt, daß bei einer Kapitalanlage. bei der die gesamte Rückzahlung ausschließlich von der ungewissen Entwicklung eines Index abhängig ist, der Anleger auch bei positiver Entwicklung des Index keinen steuerpflichtigen Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EstG  erzielt. Dies soll auch dann gelten, wenn bei der Berechnung des Index Korrekturfaktoren berücksichtigt werden. Allerdings hat das BMF in einem weiteren Schreiben vom 16.3.1999, jedoch ohne konkreten Bezug zu Indexzertifikaten, gesagt, daß Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EstG dann zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, wenn auch nur die teilweise Rückzahlung des Kapitalvermögens zugesagt worden ist. Dies ist jedoch bei Indexzertifikaten kaum der Fall.

 

Bei einer Veräußerung der Indexzertifikate innerhalb eines Jahres seit Erwerb fällt jedoch eine Spekulationssteuer gem.      § 23 Abs. 1 Nr. 4 EstG an.

 

Werden die Indexzertifikate im inländischen Betriebsvermögen einer in der BRD unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person oder inländischen Personengesellschaft gehalten, unterliegen alle Erträge und Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit dem Halten, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Indexzertifikate (insbesondere auch die Wertzuwächse oder Wertverluste sowie Währungsgewinne oder Währungsverluste) den allgemeinen steuerlichen Regelungen.

 

Im Gegensatz zu Fonds und anderen konfektionierten Produkten für Privatanleger, können Banken und Finanzberater an der Empfehlung dieser Papiere kaum etwas verdienen. Sie bevorzugen die für sie mit Vertriebs- und Bestandsprovisionen vergüteten Anlageprodukte. Bedenkt man, daß regelmäßig 80 % bis 90 % aller Fonds schlechter als ihr Vergleichsindex abschneiden, sind Indexzertifikate meist die bessere Wahl für den langfristigen Vermögensaufbau. Besonders die steuerliche Behandlung macht Indexanleihen zu einer sehr attraktiven Anlage für den deutschen Privatanleger.

 

   Deutsche Performance-Indexzertifikate

 

 

Perfomance-

 

 

Index-

  Kurs

Index-

Indexzertifikate

WPKN

Laufzeit

anteil

8.8.00

stand

DAX (BGB)

804780

16.09.05

1/100

71,21

7114,28

DAX (CO)

175904

19.09.03

1/100

71,06

7114,28

DAX (DRB1)

394008

01.07.19

1/100

71,19

7114,28

DAX (HVB)

825015

21.09.07

1/100

71,22

7114,28

DAX Direct 05 (DB)

370104

17.06.05

1/100

71,14

7114,28

DAX Perles (UBS)

787110

02.07.01

1/100

71,08

7114,28

DAX PS (DRB)

312404

03.02.04

1/100

71,14

7114,28

MDAX Direct 05 (DB)

370105

17.06.05

1/1000

4,86

4852,8

Nemax 50 (BGB)

802386

20.12.05

1/100

57,58

5742,85

Nemax 50 (CO)

617223

08.10.03

1/100

58,26

5742,85

Nemax 50 (DB)

370010

17.06.05

1/1000

5,82

5742,85

Nemax 50 (DG)

834669

30.11.10

1/100

57,86

5742,85

Nemax 50 (DRB)

394015

27.06.19

1/100

57

5742,85

Nemax 50 (HVB)

825014

28.07.04

 1/10

576,05

5742,85

Nemax 50 Perles(UBS)

564206

18.06.04

1/100

57,57

5742,85